Schutzkonzept

Jugendschutz.

Unser Konzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im RSV Rath-Heumar 1920 e.V.

Abschnitt 1

Unser Versprechen

Der RSV Rath-Heumar 1920 e.V. ist ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche. Wir schützen die uns anvertrauten jungen Menschen vor jeder Form von Gewalt — körperlich, seelisch und sexualisiert.

Der Schutz des Kindeswohls hat für uns oberste Priorität und ist Aufgabe aller im Verein. Sport soll Freude machen, Selbstvertrauen stärken und in einem Umfeld stattfinden, in dem sich jedes Kind respektiert und geborgen fühlt.

Abschnitt 2

Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Funktionsträger, ehrenamtlich Aktive und alle weiteren Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

Es wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Alle Verantwortlichen kennen die hier festgehaltenen Grundsätze und setzen sie im Vereinsalltag um.

Abschnitt 3

Ehrenkodex & Selbstverpflichtung

Alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter unterzeichnen einen Ehrenkodex und eine Selbstverpflichtungserklärung. Darin verpflichten sie sich unter anderem:

  • die Persönlichkeit und Würde jedes Kindes zu achten,
  • keinerlei Form von Gewalt, Diskriminierung oder Herabwürdigung anzuwenden oder zu dulden,
  • Vorbild zu sein und eine vertrauensvolle, respektvolle Atmosphäre zu schaffen,
  • die individuellen Grenzen jedes Kindes zu respektieren und Grenzverletzungen aktiv entgegenzutreten.
Abschnitt 4

Nähe & Distanz — Verhaltensregeln

Ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz schützt Kinder und Betreuende gleichermaßen. Es gelten verbindliche Regeln:

  • Umkleide- und Duschräume der Kinder werden von Betreuungspersonen grundsätzlich nicht allein betreten; eine gleichgeschlechtliche Begleitung wird angestrebt.
  • Einzelsituationen (1:1) finden möglichst transparent und einsehbar statt.
  • Körperkontakt erfolgt nur, wenn er sportlich notwendig und für das Kind erkennbar erwünscht ist.
  • Bei Fahrten und Übernachtungen gelten klare Absprachen und eine ausreichende Zahl an Begleitpersonen.
  • Grenzverletzendes Verhalten — auch unter Kindern — wird nicht toleriert.
Abschnitt 5

Fotos & digitale Medien

Fotos und Videos von Kindern werden nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und ausschließlich über die offiziellen Vereinskanäle veröffentlicht.

Die Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt transparent und nicht über private Einzel-Chats. Persönliche Kontaktdaten der Kinder werden vertraulich behandelt.

Abschnitt 6

Qualifizierung & Schulung

Unsere Betreuerinnen und Betreuer werden regelmäßig für das Thema Kindeswohl sensibilisiert und geschult. Wir fördern die Teilnahme an Präventionsangeboten der Fußball- und Sportverbände und halten unser Wissen aktuell, um Gefährdungen früh zu erkennen und richtig zu handeln.

Abschnitt 7

Ansprechstelle & Meldewege

Kinder, Eltern und Aktive können sich jederzeit vertraulich an den Jugendvorstand des Vereins wenden. Anliegen, Sorgen und Hinweise werden ernst genommen, vertraulich behandelt und ziehen keine Nachteile für die meldende Person nach sich.

Anlaufstelle Kinderschutz

Jugendvorstand des RSV Rath-Heumar 1920 e.V.
E-Mail: info@rsv-rath-heumar.de

Abschnitt 8

Vorgehen bei einem Verdacht

Bei Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung gilt: Ruhe bewahren — nichts überstürzen.

  • Beobachtungen sachlich dokumentieren (was, wann, wer).
  • Keine eigenmächtige Konfrontation vermeintlicher Täterinnen oder Täter.
  • Dem Kind Schutz bieten und Glauben schenken, ohne Druck auszuüben.
  • Die Ansprechstelle des Vereins informieren.
  • Fachberatungsstellen und — bei akuter Gefahr — Jugendamt bzw. Polizei einbeziehen.

Ziel ist immer der bestmögliche Schutz des betroffenen Kindes.

Abschnitt 9

Hilfe & Beratung

Unabhängige, kostenlose und anonyme Hilfe erhalten Kinder, Jugendliche und Eltern hier:

  • Nummer gegen Kummer — Kinder- & Jugendtelefon: 116 111 (kostenlos, anonym)
  • Elterntelefon: 0800 111 0 550
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
  • Jugendamt der Stadt Köln — bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung

Im akuten Notfall

Polizei 110 · Rettungsdienst 112

Abschnitt 10

Beteiligung von Kindern & Eltern

Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden. Wir ermutigen unsere jungen Mitglieder, offen zu sprechen, „Nein" zu sagen und sich Hilfe zu holen.

Eltern binden wir aktiv ein und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass sich alle Kinder bei uns sicher und wohlfühlen.